Begabtenförderung
Wenn Sie mehr aus Ihrem Beruf machen wollen, motiviert sind, etwas Neues dazu zu lernen, Ihre Berufsausbildung besonders gut abgeschlossen haben oder wissen wollen, was man mit einem besonders guten Abschluss anfangen kann, sind Sie hier genau richtig! Hier gibt es Informationen über das Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können Sie sich, wenn Sie eine duale Berufsausbildung (wie die durch den Verbund angebotenen) abgeschlossen haben, wenn Sie bei der Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre und weder Studenten noch Hochschulabsolventen sind.
Qualifiziert sind Sie
- wenn Sie Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden bzw. die Durchschnittsnote 1,9 oder besser erreicht haben,
- wenn Sie besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platz 1 bis 3) teilgenommen haben
- oder wenn Ihr Arbeitgeber oder die Berufsschule einen begründeten Vorschlag vorbringen kann.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der „Begabtenförderung berufliche Bildung“ ist die Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist bzw. war. Je nach Berufsausbildung ist die zuständige Stelle z. B. eine:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Rechtsanwaltskammer
- Einrichtung des öffentlichen Dienstes
Um zu erfahren, welches die für Sie zuständige Stelle ist, schauen Sie einfach in Ihrem Berufsausbildungsvertrag nach, sie hat ihn gegengezeichnet. Die Azubis im IT-Ausbildungsverbund der Bundesbehörden in Berlin wenden sich z. B. grundsätzlich an die Industrie- und Handelskammer in Berlin.
Was wird gefördert?
Es werden anspruchsvolle – im Normalfall berufsbegleitende – Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Dazu zählen fachbezogene und fachübergreifende Qualifizierungen wie z. B. Intensivsprachkurse, EDV-Trainings oder Weiterbildungen im kommunikativen Bereich.
Darüber hinaus werden auch Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, durch die soziale Kompetenzen wie die Fähigkeit zur Teamarbeit oder zum selbstständigen und kritischen Denken ausgebaut werden. Seit 2008 werden auch berufsbegleitende Studiengänge gefördert.
Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie arbeiten mindestens 15 Stunden/Woche
- Ihr Studium darf noch nicht begonnen haben
- das Studium baut auf Ihre Ausbildung und Berufstätigkeit auf
Hier sehen Sie noch ein Paar IT-relevante Studiengänge, die gefördert werden:
- Informatik (z.B. Freie Universität Berlin)
- Technische Informatik (z.B. Technische Universität Berlin)
Wie hoch ist die Förderung?
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich 1.700 € für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildungen gezahlt werden, insgesamt für diese drei Jahre also bis zu 5.100 €. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20%, höchstens jedoch 180 € pro Förderjahr zu tragen, der oft vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen wird.
Wer zahlt?
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. In seinem Auftrag führen die Kammern und zuständigen Stellen das Förderprogramm durch.
Wer informiert?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kammer/zuständigen Stelle (z. B. hier: IHK Berlin) und unter www.begabtenfoerderung.de, der Internetseite der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB).
Ansprechpartner bei der IHK Berlin:
Janka Buß
Tel.: 030 31510-378
Fax: 030 31510-172
Mail: buss@berlin.ihk.de
Viel Erfolg!