Bildungsurlaub
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist – wie der Name schon sagt – eine spezielle Art von Urlaub, die der beruflichen und auch der politischen Weiterbildung dient. Die Betonung liegt aber auf jeden Fall auf „Bildung“ und nicht auf „Urlaub“, es muss sich also eindeutig um eine Bildungsmaßnahme handeln. Alle Arbeitnehmer haben – unabhängig vom Alter – Anspruch auf diese bezahlte Freistellung von der Arbeit, um anerkannte und als anerkannt geltende Bildungsveranstaltungen zu besuchen.
Bildung ist grundsätzlich Ländersache. Deshalb unterscheiden sich die konkreten Regelungen für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub teilweise von Bundesland zu Bundesland. Im Folgenden werden die Regeln im Land Berlin beschrieben.>
Wofür kann die Freistellung erfolgen?
Alle Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, an Veranstaltungen teilzunehmen, die der politischen Bildung und/oder beruflichen Weiterbildung dienen. Azubis können den Bildungsurlaub aber nur für die politische Bildung nutzen. Der Begriff „politische Bildung“ ist nicht genau definiert, in der Bundesrepublik Deutschland besteht jedoch weitgehende Übereinstimmung darin, dass es eine wesentliche Aufgabe politischer Bildung ist, demokratisches und rechtsstaatliches Denken, Verhalten und Handeln im Sinne der Verfassung in allen Lebensbereichen zu fördern.
Für die folgenden Veranstaltungen kann Bildungsurlaub nicht gewährt werden:
- Veranstaltungen, die unmittelbar der Durchsetzung partei- und verbandspolitischer Ziele dienen.
- Veranstaltungen mit dem Ziel der Berufsausbildung oder beruflichen Umschulung.
- Veranstaltungen im Rahmen beruflicher Rehabilitation.
- Veranstaltungen zur Einarbeitung auf bestimmte betriebliche Arbeitsplätze.
- Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung im Rahmen beruflicher Bildungsmaßnahmen, deren Inhalt weit überwiegend auf betriebsinterne Erfordernisse ausgerichtet ist.
- Andere Bildungsveranstaltungen, deren Inhalte nicht eindeutig und weit überwiegend der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung zuzuordnen sind.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes, deren Arbeits- oder Ausbildungsstätte sich in Berlin befindet, haben einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Als Arbeitnehmer im Sinne des Bildungsurlaubsgesetzes gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und ihnen Gleichgestellte sowie andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (z. B. „freie Mitarbeiter“). Auszubildende können sich lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen.
Nicht anspruchsberechtigt sind Beamte bei Bundesbehörden sowie Landesbeamte, die älter als 25 Jahre sind. Für sie gelten die Sonderurlaubsverordnungen des öffentlichen Dienstes.
Wie viel Bildungsurlaub gibt es?
Arbeitnehmer und Auszubildende bis 25 Jahre haben Anspruch auf 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Arbeitnehmer und Auszubildende über 25 Jahre haben Anspruch auf 10 Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Für Teilzeitbeschäftigte besteht ein reduzierter Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Minderung erfolgt prozentual entsprechend dem reduzierten Umfang der Arbeitszeit. Der Anspruch auf Bildungsurlaub entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses.
Kann Bildungsurlaub abgelehnt werden?
Sie sollten Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über die Inanspruchnahme und den Zeitraum Ihres Bildungsurlaubs informieren, grundsätzlich sechs Wochen vor Beginn der Freistellung. Ihr Arbeitgeber kann die Freistellung aus folgenden Gründen ablehnen:
- wenn zwingende betriebliche Belange entgegenstehen, z. B. eine für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf unbedingt erforderliche Vertretung nicht sichergestellt ist oder ein unaufschiebbarer, besonderer Arbeitsanfall vorliegt;
- wenn Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
In allen Fällen muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Ablehnung unter Darlegung der Gründe so frühzeitig wie möglich schriftlich mitteilen, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Antrag. Der Bildungsurlaub kann dann zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden.
Im Ausbildungsverbund können Sie unterstellen, dass Bildungsurlaub innerhalb der Behördenphasen grundsätzlich problemlos bewilligt wird. Wenn Sie aber in einer externen Phase oder in der Berufsschulzeit Bildungsurlaub haben wollt, müssen Sie das schon gut begründen und darlegen, wie Sie den verpassten Stoff wieder aufholen wollen. Die Entscheidung fällt letztendlich Ihr/e Ausbildungsleiter/in.
Wenn Sie weitere Informationen haben wollen, können Sie sich hier das Bildungsurlaubsgesetz als PDF ansehen: Bildungsurlaubsgesetz.
Unter www.bildungsurlaub-hamburg.de finden Sie die Ansprechpartner der Bundesländer mit den entsprechenden Bildungsfreistellungsgesetzen.
Beispiele für Bildungsurlaub während der Ausbildung
Wie oben schon erwähnt, können Azubis den Bildungsurlaub nur für politische Bildung nutzen. Erster Ansprechpartner, um entsprechende Angebote zu finden, ist die Bundeszentrale für politische Bildung. Hier werden auch anerkannte Bildungsträger aufgelistet, an die Sie sich wenden können.
Weitere Bildungsangebote finden Sie auch hier. Die Website berlin.de hat hier viele aktuelle Angebote und ebenfalls Ansprechpartner aufgelistet. Einige Beispiele sind:
- Forum Politische Bildung
- Seminar „Suchen, finden und kommunizieren im Internet“
- IG Bergbau, Chemie, Energie Abt. Jugend/Ausbildung
- Seminar „Moderieren und Präsentieren im Prüfungswesen“
- Seminar „Prüfungsangst und Prüfungsstress erkennen, vermeiden und abbauen“
- ver.di GPB gGmbH Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
- Seminar „Stress am Arbeitsplatz“
Wir haben darauf verzichtet, hier Links auszubringen, da die Angebote, sich regelmäßig ändern. Schauen Sie einfach selbst bei den o. g. Links nach.
Beispiele für Bildungsurlaub nach der Ausbildung
Beim Bildungsurlaub nach der Ausbildung ist es egal, ob Sie sich politisch oder beruflich weiterbilden wollen. Angebote und Info’s zur politische Bildung finden Sie oben bei „Beispiele für Bildungsurlaub währen der Ausbildung“. Sie müssen sich aber nicht darauf beschränken, als Bildungsurlaub sind z. B. auch Sprachreisen anerkannt. Info’s zu Sprachreisen gibt es hier und hier und hier und hier und hier…
Es gibt natürlich auch Sprachkurse in Berlin. Anbieter sind u.a.:
Wenn Sie sich nicht auf Sprachkurse beschränken wollen, ist das kein Problem. Die Seite berlin.de hat eine große Auswahl an Veranstaltungen, die zum anerkannten Bildungsurlaub zählen. Die Übersicht finden Sie hier.
Informationen rund um den Bildungsurlaub im Informations-, Medien- und IT-Bereich in Berlin und Brandenburg finden Sie beim Berliner Arbeitskreis.